Aufschließungsabgabe

Die Aufschließungsabgabe errechnet sich fogendermaßen:
Die Wurzel der Fläche des Bauplatzes in m² multipliziert mit dem Bauklassenkoeffizienten 1,25 und dem Einheitssatz von € 450,--.
Diese Abgabe ist mehrwertsteuerfrei.

Zuständig

VOR Der Verkehrsverbund

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